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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 10.08.2026

Terra Bodenbeläge GmbH
Gewerbestraße 9a, 79112 Freiburg im Breisgau
Telefon: 07664 9273500, E-Mail: info@terra-boden.de
USt-IdNr. DE348946247, Geschäftsführer Claus Müller

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren (insbesondere Bodenbeläge, Parkett und Zubehör) sowie über Verlege-, Aufbereitungs- und sonstige Leistungen zwischen der Terra Bodenbeläge GmbH (nachfolgend „Verkäufer") und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, sofern diese AGB oder der Vertrag keine abweichende Regelung treffen. Die Tegernseer Gebräuche sind einsehbar unter www.dhwr.de.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind. Darstellungen von Waren und Leistungen auf der Website, in Prospekten oder Preislisten stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung beginnt. Die Rechnung gilt in diesem Fall zugleich als Auftragsbestätigung.

Ist der Kunde Unternehmer, ist er an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang beim Verkäufer gebunden. Gegenüber Verbrauchern gilt keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Bindungsfrist.

Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Das Recht der Parteien, den Vertrag individuell auch mündlich zu ändern, bleibt unberührt.

§ 3 Preise

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich gesondert zu vereinbarender Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Zahlung, Zahlungsverzug

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung bei Empfang der Ware oder Abnahme der Leistung ohne Abzug sofort fällig.

Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

Während des Verzugs ist die Geldschuld zu verzinsen: gegenüber Verbrauchern mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; gegenüber Unternehmern bleibt zudem die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.

Skonti werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur bei fristgerechter Leistung sämtlicher fälliger Zahlungen des Kunden gewährt.

Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn sie aus demselben Vertragsverhältnis stammen und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen und den Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung gefährden (§ 321 BGB), ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Leistet der Kunde binnen angemessener Frist weder Vorauszahlung noch Sicherheit, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Lieferung, Leistungszeit, Gefahrübergang

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; sie führen nicht zu zusätzlichen Versandkosten für den Kunden, es sei denn, die Teillieferung erfolgt auf seinen Wunsch.

Beim Kauf durch einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB). Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher im Verzug der Annahme ist.

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über. Erfüllungsort für Lieferungen ist die Verladestelle des Verkäufers.

Höhere Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störungen der Verkehrswege, Ausbleiben der Selbstbelieferung trotz kongruenten Deckungsgeschäfts) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Beginn und Ende solcher Hindernisse teilt der Verkäufer dem Kunden unverzüglich mit. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht gelieferte Ware werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.

§ 6 Eigenschaften des Naturprodukts Holz

Holz ist ein Naturprodukt. Gegenüber Unternehmern gilt: Naturbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Astbild und sonstigen Merkmalen – auch gegenüber Mustern, Ausstellungsstücken und Abbildungen – gehören zu den Eigenschaften des Naturprodukts und stellen, soweit sie sich im Rahmen der für die jeweilige Holzart und Sortierung üblichen Bandbreite halten, keinen Sachmangel dar. Gegenüber Verbrauchern gilt eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

Der Kunde hat die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften des Holzes (z. B. Quell- und Schwindverhalten, Lichtempfindlichkeit, Anforderungen an das Raumklima) bei Auswahl, Lagerung, Einbau und Nutzung zu berücksichtigen. Der Verkäufer berät hierzu auf Anfrage.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Vertragsschluss ausschließlich per E-Mail, Telefon oder über das Anfrageformular der Website) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in der Anlage 1 zu diesen AGB.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig in den gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), sowie bei Dienst- und Werkleistungen unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 und 5 BGB.

Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher sowie das Formular für den vorzeitigen Leistungsbeginn sind als Anlagen Bestandteil dieser Unterlagen. Anlage 1 (Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular) ist online abrufbar unter terra-boden.de/widerruf/; Anlage 2 (Formular für den vorzeitigen Leistungsbeginn) wird bei der Beauftragung ausgehändigt.

§ 8 Mängelrechte, Untersuchungspflichten, Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Ist der Kunde Kaufmann, gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Gegenüber Verbrauchern bestehen keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

Ist der Kunde Unternehmer und erkennt er vor oder bei der Verlegung bzw. dem Einbau offensichtliche Mängel der Ware, darf die betroffene Ware nicht verlegt oder eingebaut werden; der Kunde hat den Verkäufer zunächst zu informieren und ihm Gelegenheit zur Prüfung zu geben. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.

Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung. Gegenüber Unternehmern hat der Verkäufer die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache; gegenüber Verbrauchern steht die Wahl dem Verbraucher zu, wobei der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB).

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9, für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, im Fall der Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (insbesondere Baustoffe, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden, und Rückgriffsansprüche in der Lieferkette). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Über einen bei einem Verbraucher eingetretenen Gewährleistungsfall hat der unternehmerische Kunde (Wiederverkäufer) den Verkäufer im Hinblick auf den Lieferantenregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) unverzüglich zu informieren.

§ 9 Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder einzubauen; er tritt bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer) sicherungshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt; die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt hiervon unberührt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen (insbesondere Pfändungen) hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten und die zur Intervention erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Die Rücknahme der Ware setzt gegenüber Verbrauchern den Rücktritt vom Vertrag voraus.

§ 11 Verlege- und sonstige Werkleistungen

Für Verlege-, Aufbereitungs- und sonstige Werkleistungen gegenüber Verbrauchern gilt das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB; ist der Vertrag ein Verbraucherbauvertrag oder ein Vertrag nach § 650i ff. BGB, gelten zusätzlich die dortigen zwingenden Vorschriften.

Gegenüber Unternehmern kann die Geltung der VOB/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung vereinbart werden; sie gilt nur, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist und dem Kunden die VOB/B zugänglich gemacht wurde.

Voraussetzung für die Ausführung von Verlegeleistungen ist ein verlegereifer Untergrund gemäß den anerkannten Regeln des Fachs. Der Verkäufer weist auf erkennbare Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder die Beschaffenheit des Untergrunds hin (Prüf- und Hinweispflicht).

§ 12 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://terra-boden.de/datenschutz/.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

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